Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Sonderkündigung

Der Sonderkündigungsschutz im Schwerbehindertenrecht Bochum

Für schwerbehinderte Personen besteht eine besondere Form des Kündigungsschutzes, welcher in den §§ 168 – 175 Sozialgesetzbuch neun (SGB) IX geregelt ist. Der Sinn hinter diesem Schutz liegt darin, dass Schwerbehinderte gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Sie werden dadurch nicht unkündbar, doch eine Kündigung muss eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes erfahren, um Gültigkeit zu erlangen. Sollten Sie befürchten, von Diskriminierung betroffen zu sein, ist die Unterstützung durch einen Anwalt eine große Hilfe. Treten Sie für eine Beratung mit meiner Kanzlei in Bochum in Kontakt.

Was beinhaltet der Sonderkündigungsschutz?

Der Sonderschutz beinhaltet zusätzliche Regelungen zum konventionellen Kündigungsschutz, zugunsten des Arbeitnehmers. Der Kern dieses Schutzes liegt darin, dass der Arbeitgeber in jedem Fall – geltend auch für Kleinbetriebe – eine Zustimmung durch das Integrationsamt einholen muss, bevor er eine rechtsgültige Kündigung erteilen kann. Eine Befreiung von der Zustimmungspflicht besteht nur dann, wenn ein Aufhebungsvertrag existiert, der Arbeitnehmer selbst kündigt oder ein Tarifvertrag fristgerecht endet.

Das Integrationsamt hat die Aufgabe, den Antrag auf Zustimmung seitens des Arbeitgebers zu prüfen. Kriterium ist hier, ob der Grund für die Kündigung mit der Behinderung des Arbeitnehmers zusammenhängt. Falls ja, wird der Kündigung nicht zugestimmt.

Eine rechtmäßige Kündigung trotz besonderem Schutz beinhaltet folgende Schritte:

  • Ein ausreichender Kündigungsgrund besteht
  • Die Zustimmung vom Integrationsamt wurde eingeholt
  • Ggf. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats
  • Kündigungserklärung wurde eingereicht

Wann greift der Sonderkündigungsschutz?

Jeder, der offiziell als schwerbehindert gilt, genießt im Arbeitsrecht einen Sonderkündigungsschutz. Schwerbehindert ist jeder mit einem Behinderungsgrad ab 50.
Für den Schutz spielt es keine Rolle, in welcher Position im Unternehmen sich der Arbeitnehmer befindet. Wichtig ist nur, dass die Behinderung dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde.

In besonderen Fällen können auch Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad ab 30 einen besonderen Schutz erlangen. Hierfür muss die Person mit der Behinderung einen Antrag auf Gleichstellung erteilen. Dieser kann stattgegeben werden, wenn sich die Person aufgrund ihrer Behinderung in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befindet.

Können Sie Ihren Sonderkündigungsschutz verlieren?

Es passiert immer wieder, dass Arbeitnehmer trotz schwerer Behinderung ohne die Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Rechtmäßig ist das nur dann, wenn der Arbeitgeber nichts von der Behinderung des Arbeitnehmers wusste. Sollten Sie eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes erhalten haben und schwerbehindert sein, gilt es, schnell zu reagieren, falls Sie gegen diese vorgehen möchten. Auch wenn Sie bisher Ihre Behinderung verheimlicht haben, können Sie diese jetzt offenlegen und mithilfe eines Anwalts eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Bochum einreichen. Als Anwalt für Arbeitsrecht gehört das Schwerbehindertenrecht zu meinen Spezialgebieten. Nehmen Sie bei Konflikten noch heute mit meiner Kanzlei in Bochum Kontakt auf!

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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