Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Workation, die Kombination aus Arbeit und Urlaub, wird immer beliebter. Unternehmen bieten diese Möglichkeit, um im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv zu bleiben. Doch Workation bringt auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich.

Was ist Workation?

Workation bedeutet, dass Mitarbeiter vorübergehend mobil aus dem Ausland arbeiten. Im Gegensatz zur klassischen Entsendung erfolgt dies auf Initiative des Mitarbeiters, oft als Verlängerung eines Urlaubs oder für einen Tapetenwechsel.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitsrecht

Auch bei Workation gilt das deutsche Arbeitsrecht, sofern der Arbeitsvertrag keine andere Rechtswahlklausel enthält. Lokale Arbeitsschutzvorschriften, wie Arbeitszeitregelungen und Mindestlöhne, können jedoch ebenfalls Anwendung finden. Die EU-Entsenderichtlinie gibt hier den Rahmen vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

Sozialversicherungsrecht

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bleibt der Arbeitnehmer bei kurzzeitiger Workation im deutschen Sozialversicherungssystem. Eine A1-Bescheinigung dient als Nachweis. Bei Drittstaaten muss geprüft werden, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Steuerrecht

Bei kurzer Auslandstätigkeit greift oft die „183-Tage-Regelung“ der Doppelbesteuerungsabkommen, sodass keine zusätzliche Einkommensteuer anfällt. Es besteht jedoch das Risiko, dass eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird, wenn der Mitarbeiter dort Verträge abschließt oder Büroräume nutzt.

Fazit

Workation bietet viele Vorteile, erfordert aber eine sorgfältige Planung und klare Absprachen. Arbeitgeber sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen genau prüfen, um Risiken zu minimieren

Für rechtliche Beratung zum Thema Workation stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bochum und Umgebung gerne zur Verfügung.