von m.baring | Mai 3, 2023 | Aktuelles
Der Arbeitgeber muss das Arbeitsangebot seines Arbeitnehmers annehmen. Sollte er dies nicht tun, gerät er in den sogenannten Annahmeverzug. Dadurch hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, obwohl er nicht arbeitet (§615 S.1...