Publikationen
EuGH-Vorlage zum Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung
Veröffentlichungsdatum 26. Mai 2021 Juris Praxisreport Arbeitsreich 21/2021
Anmerkung zu BAG, EUGH-Vorlage vom 07.07.2020, 9 AZR 401/19 (A)
Wenn der Lehrer in der Freizeit Betriebsratstätigkeiten ausübt
Veröffentlichungsdatum 23. Sept. 2020 JurisPRArbeitsrecht 38/2020
Anmerkung zu LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2019, 10 Sa 1149/19
Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Veröffentlichungsdatum 20. Apr. 2020 ZBVR online 4/2020, Seite 15 f., ISSN 1862-6610
Anmerkung zum Beschluss des BAG v. 19.11.2019 – 1 ABR 36/18.
Wirksamkeit tarifvertraglicher Stichtagklauseln bei Jahressonderzahlungen
Veröffentlichungsdatum 11. März 2020 jurisPR-ArbR 10/2020
Anmerkung zu BAG, Urteil vom 03.07.2019, 10 AZR 300/18
Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei internen Stellenausschreibungen?
Veröffentlichungsdatum 12. Feb. 2020 jurisPR-ArbR 6/2020 Anm. 3
Anmerkung zu LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.06.2019, 1 Sa 12/18
Einladung schwerbehinderter Beschäftigter bei interner Stellenausschreibung
Veröffentlichungsdatum 16. Dez. 2019 ZfPR online 12/2019, S. 24-25
Anmerkung zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg,
vom 01.11.2018 – 21 Sa 1643/17
Die Überstunden des Gewerkschaftssekretärs: Darlegungslast hinsichtlich geleisteter Überstunden
Veröffentlichungsdatum 13. Nov. 2019 jurisPR-ArbR 45/2019 Anm. 5
Anmerkung zu: BAG 5. Senat, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18
Und wieder grüßt das Urlaubsrecht: Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Veröffentlichungsdatum 12. Juni 2019 Baring, jurisPR-ArbR 23/2019 Anm. 4 ISSN 1860-1553
Anmerkung zum Urteil des LArbG Hannover vom 16.01.2019, Az: 2 Sa 567/18
Komplizierter als mancher denkt– Die Kündigung eines anwesenden Arbeitnehmers
Veröffentlichungsdatum 9. Jan. 2019 jurisPR-ArbR 1/2019 Anm. 5 ISSN 1860-1553
Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf v.03.07.2018 Az. 8 Sa 175/18
Die Rechtswirksamkeit von Koppelungsklauseln in Geschäftsführeranstellungs- und Vorstandsverträgen
Veröffentlichungsdatum Juni 2018 Verlag Dr. Kovač
Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.
Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.
Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.
Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.
Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!
Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.
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