Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Bei einem zeitlichen Zusammentreffen einer Kündigung und der Krankmeldung des betroffenen Arbeitgebers ist es nicht verwunderlich, dass oftmals die Aussagekraft der entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage gestellt wird. Jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei einer AU um eine Urkunde hält, dessen Fälschung eine strafrechtliche Verfolgung mit sich bringen kann.


Dementsprechend wichtig ist auch die gerichtliche Beweiskraft einer AU. So stellte das BAG bereits 2021 fest, dass einer AU generell ein hoher Beweiswert zukommt. Dieser kann jedoch auch „Erschüttert“ werden, nämlich wenn ernsthafte Zweifel an dem Vorliegen einer Erkrankung bestehen. Diese Zweifel lassen sich durch ernsthafte Beweise oder durch die sogenannte zeitlich Koinzidenz begründen.

Diese liegt wiederum jedenfalls vor, wenn die am Tag der Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausgestellte AU bis zu dem Tag gilt, an welchem das Arbeitsverhältnis endet(so das BAG Urt. v. 8.9.2021 – 5 AZR 149/21 ).
Dies gelte jedoch grundsätzlich nicht, wenn die Krankschreibung der Kündigung vorangegangen sei – so das LAG Niedersachsen am 08.03.2023 (Az. 8 Sa 859/22).

Damit stellt es auf den chronologischen Ablauf ab und sichert den grundsätzlich hohen Beweiswert der AU auch, wenn der ursprünglichen Krankschreibung weitere folgen, auch wenn diese nach der Kündigung erteilt werden.
In dem behandelten Fall erstreckte sich die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit durch insgesamt drei Bescheinigungen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Die erste Bescheinigung wurde jedoch ausgestellt und eingereicht einen Tag vor dem Zugang der Kündigung.

Dies ist ausschlaggebend für den Erhalt der Beweiswert, da es in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung offenbar relevant ist, ob der Arbeitnehmer durch die Kündigung zu krankheitsbedingter Abwesenheit motiviert ist.

Mithin raten wir jedermann, sich ordentlich die Zugangsdaten von Kündigungen und anderen potentiell wichtigen Dokumenten zu notieren. Wir wollen jedoch anmerken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: möglicherweise geht die Angelegenheit an das BAG, welches dann von dem Urteil des LAG Niedersachsen abweichen kann.

Jedenfalls ist es stets angebracht nach Erhalt einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zu Themen Rund um das Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite.