Systematische Entschädigungsklagen
Ein Wirtschaftsrechtsstudent klagte erfolglos auf AGG-Entschädigung, nachdem er sich auf eine als „Sekretärin“ ausgeschriebene Stelle beworben hatte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass ihm wegen Rechtsmissbrauchs keine Entschädigung zusteht. Der Mann betrieb systematische und zielgerichtete Bewerbungen, um Entschädigungen zu generieren.
Bewerbung auf geschlechtsspezifische Stellen
Der etwa 30-jährige Mann, gelernter Industriekaufmann und Wirtschaftsrechtsstudent, bewarb sich auf eine Stelle als „Bürokauffrau/Sekretärin“. Die Stelle, 170 km von seinem Wohnort entfernt, ging an eine Frau. Der Kläger forderte 6.000 Euro Entschädigung nach dem AGG, da Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Ein Verstoß wird als Benachteiligung wegen des Geschlechts vermutet.
Rechtsmissbrauch bestätigt
Der Kläger hatte sich bereits zuvor auf zahlreiche nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stellen beworben und nach Ablehnungen Entschädigungen gefordert. Das ArbG Berlin stellte fest, dass der Kläger innerhalb von 15 Monaten elf Klagen aufgrund behaupteter Diskriminierung eingereicht hatte. Die Bewerbungsschreiben waren standardisiert und darauf ausgelegt, Entschädigungen zu fordern.
Urteil des LAG Hamm und BAG
Das LAG Hamm wies die Entschädigungsklage wegen Rechtsmissbrauchs ab, da der Kläger kein echtes Interesse an den Stellen hatte, sondern nur Entschädigungen erlangen wollte. Das BAG bestätigte dieses Urteil (Urteil vom 19.09.2024 – 8 AZR 21/24) und wies die Revision des Klägers zurück.
Begründung der Gerichte
Das LAG betonte, dass der Kläger nicht umzugsbereit war und seine Angaben im Bewerbungsschreiben widersprüchlich waren. Seine Bewerbungen waren wenig aussagekräftig und ohne Bezug zur Stellenausschreibung. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger ein Geschäftsmodell entwickelt hatte, um durch Entschädigungen Gewinne zu erzielen.
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass systematische Entschädigungsklagen keinen Erfolg haben und als Rechtsmissbrauch gewertet werden können.