Das neue Jahr beginnt mit einem Erfolg vor dem Sozialgericht Dortmund im Bereich Schwerbehindertenrecht. Die Stadt Dortmund als Beklagte hat im schriftlichen Verfahren anerkannt, dass die von uns vertretene Person trotz abgelaufener Heilungsbewährung schwerbehindert ist.
Nach unseren praktischen Erfahrungen werden Anträge auf Festellung der Schwerbehinderteneigenschaft oftmals von den zuständigen Behörden abgelehnt oder die zuständigen Behörden versuchen im Falle einer Heilungsbewähring die Schwerbehinderteneigenschaft abzuerkennen. Betroffenen Personen wird daher empfohlen die behördlichen Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen.Denn spätestens vor dem Sozialgericht zeigt sich, dass diese behördlichen Entscheidungen in vielen Fällen fehlerhaft sind.
Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schwerbehindert sind hat das Schwerbehindertenrecht kündigungsrechtlich eine wichtige Schutzfunktion.
Sollten auch Sie Hilfe in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.