Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Krankheit

Krankmeldung: Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Bauchschmerzen, Erkältung oder Fieber – die Gründe für eine Krankmeldung auf der Arbeit können verschiedener Natur sein. Doch worauf müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber achten? Ich, Anwalt Matthias Baring LL.M., kläre umfassend über die jeweiligen Rechte und Pflichten auf.

Was haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu beachten?

Auch wenn Arbeitnehmer krank sind, haben sie Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Spätestens bis zum Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag ist dieser über die eigene Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder sogar über einen anderen Arbeitnehmer erfolgen. Wichtig ist nur, dass die Nachricht den Arbeitgeber auch erreicht (Anzeigenpflicht). In der Krankmeldung muss der Arbeitnehmer, sofern noch kein Arztbesuch stattgefunden hat, eine Prognose abgeben, wann er voraussichtlich wieder arbeitsfähig ist. Eine entsprechende Nachricht kann etwa so aussehen:

„Ich kann heute krankheitsbedingt leider nicht arbeiten. Ich gehe davon aus, dass ich morgen wieder zur Arbeit kommen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, gehe ich zum Arzt und teile danach schnellstmöglich mit, wie lange ich arbeitsunfähig bin.“

Fällt ein Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage krankheitsbedingt aus, ist ein ärztliches Attest vorzulegen (Nachweispflicht). Das bedeutet: Ist der Arbeitnehmer seit Montag krank, muss den Arbeitgeber spätestens am Donnerstag eine Bescheinigung über dessen Arbeitsunfähigkeit erreichen. Je nach Arbeitgeber können aber auch davon abweichende Regelungen und Fristen gelten, sodass z.B. schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorliegen muss. Sollte das Artest nach drei Tagen nicht vorliegen hat dies arbeitsrechtliche Konsequenzen. Zudem kommt das man als Arbeitnehmer nicht nur zu Hause bleiben muss sondern alles machen kann, z.B. Einkäufe erledigen darf, sobald dies die Genesung nicht verzögert und der Krankheit angemessen ist.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?

Nein muss man nicht, da in der ärztlichen Bescheinigung keine Diagnose vorliegt.

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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Rechte des Arbeitgebers: Kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein?

Kurz gesagt: Ja, eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich und legitim. Damit einem Arbeitnehmer tatsächlich wegen Krankheit gekündigt wird, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss ein Mitarbeiter über das Jahr mindestens sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig sein, damit dies als kündigungsrelevant gilt. Zudem muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, sodass weitere Fehlzeiten zu erwarten sind. Und schließlich liegt es in der Pflicht des Arbeitgebers, einen Nachweis bezüglich einer betrieblichen Belastung aufgrund der Krankheit des Arbeitnehmers zu erbringen. Außerdem kann eine Kündigung drohen, wenn

der Mitarbeiter gegen seine Pflicht verstößt, sich gesundheitsfördernd zu verhalten oder

es einen begründeten Verdacht gibt, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist.

Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M. vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit vielen Jahren mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Krankheitsfall vertraut. In meiner Kanzlei in Bochum berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, aber auch Führungskräfte und Betriebsräte, in sämtlichen Angelegenheiten rund um Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine ausführliche und ehrliche Rechtsberatung.