Befristungsrecht
Matthias Baring LL.M. – Ihr Anwalt für Befristungsrecht in Bochum
Arbeitgeber haben das Recht, Arbeitsverträge zu befristen. Dabei sind sie an die Regelungen laut Befristungsrecht gebunden. Werden diese nicht beachtet, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, mithilfe eines Anwalts vor Gericht gegen die Befristung vorzugehen – die sogenannte Entfristungsklage kommt zum Einsatz. Ist diese Klage erfolgreich, gilt die Befristung als aufgehoben.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Befristung in Ihrem Arbeitsvertrag ungültig ist, nehmen Sie mit meiner Kanzlei in Bochum Kontakt auf. Ich überprüfe Ihren Vertrag sowie die beinhalteten Klauseln auf Rechtmäßigkeit und begleite Sie bei Bedarf auf dem Weg zu Ihrem Recht.
Wann ist eine Befristung laut Befristungsrecht zulässig?
In der Regel sind Arbeitsverträge in Bezug zeitlich befristet. Parallel dazu existiert der zweckbefristete Arbeitsvertrag, dessen Ende von einem bestimmten Ereignis abhängig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Person vertreten, bis diese wieder einsatzfähig ist.
Grundsätzlich ist eine Befristung gemäß Befristungsrecht nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Diese Regel gilt für jede Art von Befristung. Hinzu kommt, dass ein Sachgrund für die Befristung gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegen muss. Dieser kann nur im Falle einer zeitlichen Befristung außer Acht gelassen werden, falls sich die Befristung auf eine Neueinstellung bezieht und 2 Jahre nicht überschreitet. Eine sachgrundlose Befristung von mehr als zwei Jahren ist nur im Rahmen einer sogenannten Altersbefristung möglich. Voraussetzung hierfür ist u.a. das Alter des Arbeitnehmers – dieses muss mindestens 52 Jahre betragen.
Im Zweifelsfall prüfen lassen: Die unwirksame Befristung
Ist eine Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam, besteht der Arbeitsvertrag zwar weiter, jedoch gilt er als unbefristet. Es ist allerdings nicht immer offensichtlich, ob eine Befristung unwirksam ist. Häufig kann die Wirksamkeit zumindest angezweifelt werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich umgehend an meine Kanzlei.
Beispiele für unwirksame bzw. zweifelhafte Befristungen sind:
- Die Befristung wurde nicht schriftlich festgehalten oder erst nachdem ein mündlicher Arbeitsvertrag bestand
- Die Befristungsverlängerung beinhaltet Änderungen des Arbeitsvertrages
- Der genannte Sachgrund ist zweifelhaft
- Der Arbeitgeber übervorteilt sich durch eine Kettenbefristung
Eine Entfristungsklage kann sich lohnen
Wenn Sie Zweifel daran haben, ob eine Befristung in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam ist, sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Ein Rechtsbeistand für Befristungsrecht überprüft die Wirksamkeit und schätzt den Erfolg einer Entfristungsklage realistisch ein. Diese hat das Ziel, eine Unwirksamkeit vor Gericht durchzusetzen. In der Regel wird ein Verfahren durch die Vereinbarung einer Abfindung für den Arbeitnehmer im Rahmen eines Prozessvergleichs beendet, andernfalls folgt ein Urteil. Als Anwalt für das Befristungsrecht stehe ich Ihnen in Bochum gerne zur Verfügung.
Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.
Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.
Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.
Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.
Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!
Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.
Unzulässige Befristung? Lassen Sie sich in meiner Kanzlei beraten.
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