Abfindung
Professionell beraten lassen zum Thema Abfindung in Bochum
Ihr Rechtsanwalt Matthias Baring in Bochum berät Sie zuverlässig und kompetent zu allen Themen rund um das Arbeitsrecht. Sie sind sich unklar darüber, was Ihnen als Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zusteht? Ich sorge mit Durchsetzungsstärke und Weitblick dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Die Auszahlung einer Abfindung im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist in Deutschland zwar üblich, ein generelles Recht auf diese besteht für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Sollten Sie bei der Arbeit ein Dokument zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung zur Unterschrift vorgelegt bekommen, lohnt es sich, um Bedenkzeit zu bitten und einen Anwalt aufzusuchen. Um Ihren Anspruch auf eine Abfindung und deren genaue Höhe zu klären, berate ich Sie gerne ausführlich.
Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?
Es gibt zahlreiche Konstellationen, die im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber zu einer Abfindung führen können. Zu einer Abfindungszahlung kommt es in einfachen Worten ausgedrückt dann, wenn der Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer oder eine Gesellschaft von einem Organmitglied trennen möchte, jedoch über keinen oder keinen hinreichenden Kündigungsgrund verfügt.
Es kommt vor, dass Arbeits-, Tarif- oder Aufhebungsverträge Abfindungsvereinbarungen enthalten. Zudem kann der vom Betriebsrat ausgehandelte Sozialplan für betriebsbedingte Kündigungen Ihnen zu Ihrer Abfindung verhelfen. Auch wenn Abfindungszahlungen in Ihrem Unternehmen betriebliche Übung sind oder im Falle einer betriebsbedingten Kündigung, haben Sie normalerweise einen Anspruch auf eine Abfindung. In vielen Fällen müssen Abfindungen jedoch gerichtlich erstritten werden.
In Sonderfällen haben Sie auch als kündigender Arbeitnehmer das Recht auf eine Abfindung. Besonders, wenn Sie selbst kündigen, ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen. Setzen Sie sich bei Fragen gerne mit meiner Kanzlei in Bochum in Verbindung. Laut § 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen, wenn folgendes Szenario eintritt:
- Sie besitzen Kündigungsschutz
- Sie geben Ihrem Arbeitgeber keinen rechtlichen Grund zur Kündigung
- Der Arbeitgeber hingegen verhält sich schuldhaft schwerwiegend pflichtwidrig
- Sie kündigen das Arbeitsverhältnis daraufhin wirksam fristlos
- Der Arbeitgeber reagiert seinerseits mit einer wirksamen fristlosen Kündigung
Wie berechnet sich die Abfindungssumme?
Die Höhe der Abfindungssumme ist nicht gesetzlich geregelt. Sie hängt von Faktoren wie der Rechtmäßigkeit der Kündigung und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Zudem spielen das Alter des Gekündigten sowie dessen Chancen auf eine neue Stelle mit in die Rechnung. Letztendlich sind Verhandlungsgeschick und kompetente juristische Beratung gefragt. Als Spezialist für Arbeitsrecht in Bochum setze ich mich gerne für Sie ein.
Wenn Sie einen Richtwert für Ihre Abfindungssumme ermitteln möchten, bietet sich die sogenannte Regelabfindung an. Um diese zu berechnen, teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch zwei und multiplizieren diesen Betrag mit der Anzahl der Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit. Kurz:
Regelabfindungssumme= ( ½ Bruttomonatsgehalt ) x Jahre der Betriebszugehörigkeit
Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.
Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.
Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.
Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.
Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!
Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.
Lassen Sie sich in meiner Kanzlei zum Thema Abfindung beraten!
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Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M.
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Fax: 0234 - 976 577 11
E-Mail: kanzlei@baring-ra.de
Ist eine Abfindung steuer- und sozialabgabenpflichtig?
Seit 2006 sind Abfindungen steuerpflichtig. Je nach Höhe Ihrer Abfindungssumme kann diese jedoch nach dem Einkommensteuergesetz als außerordentliche Einkunft steuerbegünstigt sein. Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, so ist die Abfindungssumme nicht sozialabgabenpflichtig, da sie als Kompensation für den Verlust des sozialen Besitzstandes entrichtet wird. Sie sind daher nicht verpflichtet, Beiträge an die Arbeits-, Kranken-, Pflege- oder Sozialversicherung zu zahlen.
Um sicherzugehen, dass alle Abgaben korrekt berücksichtigt wurden, lohnt sich im Falle einer Abfindungszahlung der Gang zum Anwalt oder Steuerberater. Als Spezialist für Arbeitsrecht berate ich Sie in meiner Kanzlei in Bochum gerne zu allen Fragen rund um die Themen Kündigung und Abfindung.