Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht erlebt man die Situation, in der einem Menschen gesetzwidrig
gekündigt wird, geradezu täglich.
Was eher selten passiert ist das, was uns vor einigen Monaten wiederfahren ist: in einem
Besprechungstermin legte und die hilfesuchende Person ein Schreiben vor, in welchem sie zur
Zahlung einer fünfstelligen Summe an Schadensersatz aufgrund von der Verletzung einer dem
Arbeitsvertrag entspringenden Pflicht aufgefordert wird.

Möchte der Arbeitgeber die bei ihm entstandene Schäden von dem Arbeitnehmer vollständig
ersetzt bekommen, so muss er ihm eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
nachweisen.

Dieses ´Verschulden´ muss sich sowohl auf die Rechtswidrigkeit des
schadensbegründenden Handelns, als auch auf den Schadenseintritt als solchen beziehen,
weil nur so die Haftungsprivilegierung den Arbeitnehmer vor der Risikozurechnung des
Schadens schützen kann. Darüber hinaus sei am Rande erwähnt, dass der Arbeitnehmer selbst
bei grob fahrlässigem verschulden von Schäden nicht zwingend dazu verpflichtet ist, den
Schaden in Gänze zu ersetzen.

Dieser Nachweis gelang der Gegenseite nur bedingt, zumindest nicht in dem Umfang, in dem
das Gericht der erhobenen Leistungsklage auf Zahlung des Schadensersatz vollständig
zugestimmt hätte.

Hinzu kommt nämlich, dass wir diverse rechtliche Handwerkzeuge gegen die
Forderungshöhe einwenden konnten, dessen Erfolgsaussichten nicht immer so klar sind.
Genannt sei die Sittenwidrigkeit und mithin Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §138 Abs. 1, 2
BGB.

Schlussendlich konnten wir durch unsere Arbeit nach Monaten der Negation, zahlreichen
Schriftsätzen und einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Herne die zu zahlende Summe
drastisch vermindern:

Unser Mandant – ein mehrfacher Familienvater – muss nun anstatt ca.
35.000 EUR nun lediglich 7.500 EUR, in Raten, zahlen.