In dieser Woche hat Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. zum ersten mal an einem arbeitsgerichtlichen Gütetermin via Videroübertragung teilgenommen. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Würtemberg, an welchem die achte Kammer des Arbeitsgerichts Mannheims teilnimmt. Möglich wird dies durch §§ 128a ZPO, 114 ArbGG. Nach §128a Abs. 1 ZPO ist es möglich, den Termin mit einer oder beiden Parteien und oder ihren Vertretern im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen. In der Sache selbst haben wir einen Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzverfahren vertreten.
Während der Vorsitzende der achten Kammer sowie der Beklagtenvertreter sich im Gerichtssaal des Arbeitsgerichts befanden, hielt sich Herr Rechtsanwalt Baring L.L.M. mit dem Kläger unter Beachtung der geltenden Coronaschutzbestimmungen in den Kanzleiräumen in Bochum auf . Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M. ist bezühlich dieser neuen Möglichkeit einen Termin wahrzunehmen durchaus zwiegespalten:
„Aufgrund der aktuellen Situation bietet die Verhandlung via Video sicherlich einen gute Möglichkeit seine Mitmenschen und auch sich selber zu schützen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass nach meiner Wahrnehmung Bild und Ton derzeit noch leicht verzögert übertragen werden. Gerade in kontroversen Verhandlungssituationen kann die Verhandlungsteilnahmer per Video daher nachteilig sein. Außerdem gebieten es der Grundsatz der Mündlichkeit sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz, dass die Verhandlungen via Video eine pandemiebedingte Ausnahme bleiben“.
Die Kanzlei Matthias Baring LL.M. in Bochum berät Sie auch während der Pandemie ganz nach Ihren Wünschen in der Kanzlei, vie Telefon oder auch Video. Das Beratungsangebot umfasst dabei das gesamte Arbeitsrecht. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte sind in der Kanzlei herzlich willkommen.