Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Nach §12 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist der Beschäftigungsgeber (der Arbeitgeber ist stets Beschäftigungsgeber) dazu verpflichtet, interne Meldestellen zu etablieren. Sinn ist es, dass die Beschäftigten sich bei diesen melden können, wenn sie Hinweise über „Verstöße“ erlangt haben.
Neben diesen internen Meldestellen, steht den Beschäftigten auch eine staatliche externe Meldestelle zur Verfügung. Dies ändert jedoch dies nichts an der Einrichtungspflicht einer internen Meldestelle. Die Beschäftigten haben vielmehr das Wahlrecht darüber, an welche Stelle sie sich wenden möchten.

Die interne Meldestelle muss Informationen über externe Meldestellen zur Verfügung stellen, Meldekanäle betreiben, ein in gesetzlicher Weise geregeltes Verfahren bei Eingang von Hinweisen durchführen und ggf. Folgemaßnahmen einleiten.
Hinsichtlich der Ausgestaltung und dem Betrieb der Meldekanäle sind die Beschäftigungsgeber grds. nicht eingeschränkt.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, ein Hinweisgeberschutzsystem zu etablieren. Ab einer gewissen Größe sollte dies jedoch in jedem Fall gemacht werden.


Die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch von der Komplexität der zu erwartenden Meldungen, der Sensibilität des Inhalts, eventuell sogar spezialgesetzliche Regelungen (bspw. §5 Abs. 8 BörsG) sowie der Anzahl an Zweigstellen abhängig gemacht werden. Wenn ein Unternehmen nämlich mehrere Zweigstellen hat und kumulativ den numerischen Schwellenwert erreicht hat, genügt schon eine interne Meldestelle.


Es gibt sowohl IT-basierte sowie analoge Hinweisgeberschutzsysteme. Bei IT – basierten Hinweisgeberschutzsystemen wird der Betriebsrat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht haben.


Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Hinweisgeberschutzsystem sinnvoll ist und wie dieses ausgestaltet werden sollte stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Sie können uns zwecks Terminvereinbarung telefonisch unter 0234 / 976 577 10 oder unter unserer E-Mail Adresse kanzlei@baring-ra.de erreichen.