Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

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Aktuelle Nachrichten

Das MoPeG kommt – Seien Sie vorbereitet

In weniger als 6 Monaten ist es so weit: das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz – kurz: MoPeG) tritt, außer einigen Ausnahmen, in Kraft. Inhaltlich sieht das Gesetz in seiner endgültigen Form vom...

Keine Verkürzung des Kündigungsschutzes der schwangeren Frau

Deswegen sieht das Gesetz in §17 I 1 MuSchG vor, dass einer Frau in bestimmten Fällen nicht gekündigt werden darf. Dieses Kündigungsverbot gilt „während ihrer Schwangerschaft“ (Nr. 1), innerhalb einer gewissen Zeitperiode nach einer Fehlgeburt (Nr. 2) sowie nach der Geburt (Nr. 3), sofern dem Arbeitgeber dies im Zeitpunkt der Kündigung bekannt ist oder es ihm zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Aber ab wann ist die schwangere Frau denn nun tatsächlich geschützt?

Referententätigkeit in Berlin

Vom 22.03.2023 bis zum 24.03.2023 referiert Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. in Berlin zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dabei werden sowohl die Kündigungsgründe (personen-, verhaltens-, betriebsbedingt) , als auch Sonderformen...

Keine Höchstbetragsregelung zuungunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer

Vor allem schwerbehinderte Arbeitnehmer sind im Falle einer Kündigung auf Ausgleich- und Überbrückungshilfe angewiesen, um die oft langwierige Arbeitssuche zu überstehen, ohne in eine finanzielle Notlage zu kommen. Deswegen wird oftmals in einem „Sozialplan“ eine zusätliche Abfindung vorgesehen.

Keine Arbeitsleistung in der Freizeit

Ein Arbeitnehmer erbringe nämlich durch die Informierung über den Dienstplan und das Lesen von SMS eine Arbeitsleistung, die er in seiner Freizeit gerade nicht schulde.

Statusmeldungen


11.03.2020: Sind tarifvertragliche Stichtagsklauseln bei Jahressonderzahlungen wirksam?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Baring, anlässlich seiner Entscheidungsanmerkung  zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.06.2019 (Aktenzeichen:10 AZR 300/18), im JurisPR-Arbr.


10.03.2020 bis 11.03.2020: “Arbeitsrecht I”

Unter diesem Titel schult Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag des ifb erneut Betriebsräte zu den Grundlagen des Arbeitsrechts. Diesmal findet die Schulung in Bremen statt.


12.02.2020: “Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei internen Stellenausschreibungen?”

Unter diesem Titel veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring eine Entscheidungsanmerkung zum Urteil des LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.06.2019 (Aktenzeichen: 1 Sa 12/18) im JurisPR-ArbR.  Der Entscheidung des Gerichts ist nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Baring klar zu widersprechen.


05.02.2020: Die Grundzüge des Kündigungsschutzes

In seinem neusten Beitrag auf www.anwalt.de erläutert Herr Rechtsanwalt Baring die Grundzüge des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes. Oft wissen Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht, wie sie sich verhalten sollen. Der Beitrag bietet eine erste Orientierung.


21.01.2019: Arbeitszeitdebatte: Was Flexibilität im Arbeitszeitgesetz für bestimmte Berufsgruppen bedeutet

Aufgrund des Fachkräftemangels und der damit verbundenen Ausfälle plädieren Arbeitgeber für eine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeiten… weiter lesen


20.01.2019: Al­ters­be­fris­tung bei Ar­beits­ver­trä­gen mit Rent­nern ist rech­tens

Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze? Die reguläre Altersbefristung mit der ein Arbeitsvertrag enden kann ist aufschiebbar… weiter lesen


24.12.2019: Frohe Weihnachten

Herr Rechtsanwalt Baring und sein Team wünschen allen Mandanten, Freunden und Weggefährten frohe Weihnachten und alles Gute für 2020.


16.12.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung

Unter dem Titel  “Einladung schwerbehinderter Beschäftigter bei interner
Stellenausschreibung” veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring in der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) eine Anmerkung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg vom 01.11.2018 (Aktenzeichen: 21 Sa 1643/17).


30.11.2019 bis 01.12.2019: Fortbildungszeit

Vom 30.November bis zum 01.Dezember 2019 nimmt Herr Rechtsanwalt Baring erneut an  einer arbeitsrechtlichen Fortbildung teil. Themen sind unter anderem:

  • Aktuelle Probleme bei Geschäftsführern- Von der AGB-Kontrolle zur
    gerichtlichen Zuständigkeit
  • Die betriebsbedingte Kündigung in der anwaltlichen Praxis
  • Richtige(!) Gestaltung und Durchführung des BEM u. a. als Wirksamkeitsvoraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung

13.11.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung

Mitte November veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring unter dem Titel “Die Überstunden des Gewerkschaftssekretärs: Darlegungslast hinsichtlich geleisteter Überstunden” eine Anmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.06.2019, Az: 5 AZR  452/18  im JurisPR-Arbr.


08.10.2019 bis 09.10.2019 : “Arbeitsrecht Teil 2”

Anfang Oktober 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. erneut Betriebsräte für das IFB. Nachdem in “Arbeitsrecht 1” die Grundlagen gelegt wurden, erfahren die Teilnehmer im zweiten Teil alles relevante zum Thema Kündigung. Von der Kündigungserklärung über den Zugang der Kündigung, bis hin zu den einzelnen Kündigungsgründen.


10.09.2019 bis 11.09.2019: “Arbeitsrecht Teil 1”

Im September 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. Betriebsräte. Diesmal ist er für das IFB im Einsatz und schult in Dortmund zu den Grundlagen des Arbeitsrechts.


06.09.2019: Rechtsanwalt Baring auf der IFA in Berlin

Auf Einladung des VDI / VDE- IT war Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. zu Gast bei der Preisverleihung für das digitale Start-Up des Jahres 2019.


10.07.2019: Inzwischen ist auch die Presse auf Herrn Rechtsanwalt Baring aufmerksam geworden

Nicht zuletzt die hervorragenden Bewertungen von Herrn Rechtsanwalt Baring   haben zu einer Interview-anfrage geführt, der Herr Rechtsanwalt Baring gerne nachgekommen ist. Lesen Sie sein aktuelles Interview und verschaffen sich bereits vorab einen Eindruck.


12.06.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung

Mitte Juni veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring unter dem Titel “Und wieder grüßt das Urlaubsrecht: Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte” eine Anmerkung zum Urteil des  LArbG Hannover vom 16.01.2019, Az: 2 Sa 567/18 im JurisPR-Arbr.


 

29.05.2019 bis 31,05.2019: Fortbildungszeit

Herr Rechtsanwalt Baring nimmt Ende Mai 2019 erneut an den Bielefelder Fachlehrgängen zum Arbeitsrecht teil. Hierbei handelt es sich um eine Fachanwaltsfortbildung im Sinne von § 15 FAO. Themen sind unter anderem:

  • Gute und schlechte Arbeitsvertragsgestaltung
  • Notwendiges Praxiswissen Betriebliche Altersversorgung
  • Aktuelle Fragen des Kündigungsschutzverfahrens
  • Antragstellung im Beschlussverfahren (kollektives Arbeitsrecht)
  • Die betriebsbedingte Kündigung in der anwaltlichen Praxis

27.03.2019 bis 29.03.2019: “Der richtige Fahrplan in die Rente”

Ende März 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag der moduk b GmbH erneut Betriebs- und Personalrente. Diesmal geht es um das Thema Rente und den entsprechend einschlägigen Normen im SGB VI. Speziell geht es auch um Fragen zur “Rente mit 63” oder um die Rente für Schwerbehinderte.


11.03.2019 bis 15.03.2019: “Mobbing am Arbeitsplatz – Einführung  – Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen”

Mitte März 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring Betriebs- und Personalräte im Auftrag der modul b GmbH zum Thema Mobbing. Es geht hier zunächst einmal um die Frage: Was ist überhaupt Mobbing? Welche Rollen fallen den einzelnen Beteiligten zu? Schließlich geht es um die Frage, wie es zu Mobbingsituationen kommt und was kann der Betriebs- bzw. Personalrat tun?


28.01.2019 bis 01.02.2019: “Der perfekte Start in die Arbeit der SBV”

Ende Januar 2019 ist Herr Rechtsanwalt Baring mal wieder als Referent im Einsatz. Dies mal schult er im Auftrag der modul b GmbH Schwerbehindertenvertretungen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. Mit in Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes gibt es hier positive Neuerungen.


 

09.01.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung

Unter dem Titel “Komplizierter als mancher denkt– Die Kündigung eines anwesenden Arbeitnehmers” veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring eine Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.07.2018 Az. 8 Sa 175/18 im JurisPR-ArbR.


24.Dezember 2018: Frohe Weihnachten

Wir wünschen allen Mandanten, Kollegen und Freunden frohe Weihnachten und sind ab dem 15.01.2019 wieder für Sie da.

 


30. November bis 01.Dezember 2018: Bielefelder Fachlehrgang

Ende November 2018 ist es wieder so weit Herr Rechtsanwalt Baring absolviert die Fachanwaltsfortbildung im Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO. Themen sind unter anderem:

– Aktuelle Fragen des grenzüberschreitenden Arbeitsrechts

– Gerichtlich protokollierter Vergleich: Do´s and dont´s in der anwaltlichen         Praxis

– Arbeit 4.0 und Rechtsprobleme des modernen Arbeitnehmereinsatzes


05. bis 07.September 2018: Der richtige Fahrplan in die Rente

Im September 2018 schult Herr Rechtsanwalt Baring erneut Betriebs- und Personalräte. Diesmal steht das Thema Rente im Mittelpunkt der dreitägigen Schulung.


13. bis 15. Juni 2018: „Live – Neues vom Bundessozialgericht“

Mitte Juni ist Herr Rechtsanwalt Baring erneut als Dozent tätig. In dem Seminar in Kassel dreht sich alles rund um das Thema Schwerbehindertenrecht. Weitere Informationen finden Sie hier: https://goo.gl/6sh1iB


April 2018: Rechts-WISSENSCHAFT

Anfang April 2018 legte Herr Rechtsanwalt Baring seine erste wissenschaftliche Veröffentlichung dem Verlag Dr. KOVAČ zur Veröffentlichung vor. Das Werk trägt den Titel: „Die Rechtmäßigkeit von Kopplungsklauseln in Geschäftsführanstellungs- und Vorstandsverträgen“. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-9848-5.htm


28. Februar bis 02. März 2018: „Der richtige Fahrplan in die Rente“

Ende Februar 2018 war Herr Rechtsanwalt Baring mal wieder als Dozent tätig. Im Auftrag der Modul B GmbH schulte er Betriebs- und Personalräte zu allen wichtigen Fragestellungen rund um das Thema „Rente“.


02. Dezember 2017: 175. Bielefelder Fachlehrgang – Arbeitsrecht

Am 02.12.2017 nahm Herr Rechtsanwalt Baring am 175. Bielefelder Fachlehrgang im Arbeitsrecht Teil. Themen waren unter anderem: Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB, Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsrecht, Aktuelle Entwicklungen im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht und die Verdachtskündigung in der anwaltlichen Praxis


05. bis 06. Oktober 2017: „Der Blick in die Karten“

Vom 05. bis 06. Oktober 2017 hielt Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag der Modul b GmbH ein Betriebsratsseminar in Hamm. Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Informationsrechte dem Betriebsrat gegenüber der Arbeitgeber zu stehen.


24. bis 25. August 2017: Teilnahme an einem Sommerkurs für Schwerbehindertenarbeitsrecht

Im August hat Herr Rechtsanwalt Baring an einer Fortbildung des Deuchen Anwalts Instituts zu den Themen Schwerbehindertenarbeitsrecht, BEM  und Entgeltfortzahlung teilgenommen.
Auch wenn bei Schwerbehinderten ein erhöhter Kündigungsschutz greift, gibt es immer wieder Situationen, in denen Sie die Hilfe eines Fachmanns benötigen. Sei es bei einer drohenden Verringerung des GdB, Diskriminierung oder in sämtlichen Fragen des Kündigungsschutzes, bei Herrn Rechtsanwalt Baring LL.M. sind Sie stets gut aufgehoben.