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Arbeitgeberpflicht: Das Hinweisgeberschutzsystem – #BaringLLMinformiert – Teil 2
Nach §12 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist der Beschäftigungsgeber dazu verpflichtet, interne Meldestellen zu etablieren. Sinn ist es, dass die Beschäftigten sich bei diesen melden können, wenn sie Hinweise über „Verstöße“ erlangt haben.
Welche Pflichten treffen Arbeitgeber durch das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von sog. Whistleblowern. Der Fall, der wohl am meisten Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erlangt hat ist der des Whistleblowers Edward Snowden.
Beginn der Arbeitszeit ? – Pflicht zur Kenntnisnahme einer SMS
Abhängig von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ist es nicht untypisch, dass der Arbeitnehmer die konkrete Arbeitszeit für die Folgetage abhängig vom Bedarf der Arbeitskraft nicht während seiner Arbeitszeit, sondern auch außerhalb, nämlich während seiner Ruhezeit mitgeteilt wird
Arbeitsunfähigkeit bei angrenzendem Ende des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits fest, dass der Beweiswert einer AU nachträglich zu einer Eigenkündigung, die darüber hinaus „passgenau“ bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses den Arbeitsnehmer als arbeitsunfähig erkrankt meldet, erschüttert ist. Die Folge liegt in der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers über die Arbeitsunfähigkeit.
Keine Abmahnung bei Kündigung wegen ausgearteter Weihnachtsfeier
Eine die Kündigung begründende Pflichtverletzung kann sowohl bezüglich den Haupt- als auch Nebenpflichten begangen werden. Für ein Ergebnis wie im obigen Fall müssen diese jedoch besonders schwer wiegen. Hierzu zählen jedenfalls begangene Straftaten sowie absichtliches Fehlverhalten zuungunsten des Arbeitgebers.
Keine Vertraulichkeitserwartung bei menschenverachtenden Beleidigungen
In dem Fall, welcher dem BAG vorlag hatten sich die Gruppen-Mitglieder, welche allesamt bei dem
selben Arbeitgeber beschäftigt und untereinander befreundet waren, unter anderem stark
rassistisch konnotiert, beleidigend geäußert. Als dies zufälligerweise der Arbeitgeber mitbekam,
wurde dem Kläger gekündigt.
Keine zeitliche Koinzidenz bei Krankmeldungen vor Kündigungen
Bei einem zeitlichen Zusammentreffen einer Kündigung und der Krankmeldung des betroffenen Arbeitgebers ist es nicht verwunderlich, dass oftmals die Aussagekraft der entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frage gestellt wird.
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Kein Individualschutz bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Die aktuelle wirtschaftliche Lage zwingt einige Unternehmen dazu, Arbeitnehmer zu entlassen. Wenn in Verhältnis zu der im Betrieb insgesamt angestellten Arbeitnehmer eine hohe Anzahl entlassen wird, spricht man von einer Massenentlassung. Massenentlassungen erfordern zahlreiche formelle Hürden damit diese wirksam sind.
Kein Verwertungsverbot bei vorsätzlichem Vertragsbruch
Die Nutzung von Videoüberwachung in einem Betrieb bringt viele Vorteile mit sich. So können zum Beispiel Schadensfälle schnell und unstreitig geklärt werden.
Statusmeldungen
11.03.2020: Sind tarifvertragliche Stichtagsklauseln bei Jahressonderzahlungen wirksam?
Mit dieser Frage beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Baring, anlässlich seiner Entscheidungsanmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03.06.2019 (Aktenzeichen:10 AZR 300/18), im JurisPR-Arbr.
10.03.2020 bis 11.03.2020: “Arbeitsrecht I”
Unter diesem Titel schult Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag des ifb erneut Betriebsräte zu den Grundlagen des Arbeitsrechts. Diesmal findet die Schulung in Bremen statt.
12.02.2020: “Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei internen Stellenausschreibungen?”
Unter diesem Titel veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring eine Entscheidungsanmerkung zum Urteil des LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.06.2019 (Aktenzeichen: 1 Sa 12/18) im JurisPR-ArbR. Der Entscheidung des Gerichts ist nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Baring klar zu widersprechen.
05.02.2020: Die Grundzüge des Kündigungsschutzes
In seinem neusten Beitrag auf www.anwalt.de erläutert Herr Rechtsanwalt Baring die Grundzüge des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes. Oft wissen Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht, wie sie sich verhalten sollen. Der Beitrag bietet eine erste Orientierung.
21.01.2019: Arbeitszeitdebatte: Was Flexibilität im Arbeitszeitgesetz für bestimmte Berufsgruppen bedeutet
Aufgrund des Fachkräftemangels und der damit verbundenen Ausfälle plädieren Arbeitgeber für eine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeiten… weiter lesen
20.01.2019: Altersbefristung bei Arbeitsverträgen mit Rentnern ist rechtens
Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze? Die reguläre Altersbefristung mit der ein Arbeitsvertrag enden kann ist aufschiebbar… weiter lesen
24.12.2019: Frohe Weihnachten
Herr Rechtsanwalt Baring und sein Team wünschen allen Mandanten, Freunden und Weggefährten frohe Weihnachten und alles Gute für 2020.
16.12.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung
Unter dem Titel “Einladung schwerbehinderter Beschäftigter bei interner
Stellenausschreibung” veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring in der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) eine Anmerkung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg vom 01.11.2018 (Aktenzeichen: 21 Sa 1643/17).
30.11.2019 bis 01.12.2019: Fortbildungszeit
Vom 30.November bis zum 01.Dezember 2019 nimmt Herr Rechtsanwalt Baring erneut an einer arbeitsrechtlichen Fortbildung teil. Themen sind unter anderem:
- Aktuelle Probleme bei Geschäftsführern- Von der AGB-Kontrolle zur
gerichtlichen Zuständigkeit - Die betriebsbedingte Kündigung in der anwaltlichen Praxis
- Richtige(!) Gestaltung und Durchführung des BEM u. a. als Wirksamkeitsvoraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung
13.11.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung
Mitte November veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring unter dem Titel “Die Überstunden des Gewerkschaftssekretärs: Darlegungslast hinsichtlich geleisteter Überstunden” eine Anmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.06.2019, Az: 5 AZR 452/18 im JurisPR-Arbr.
08.10.2019 bis 09.10.2019 : “Arbeitsrecht Teil 2”
Anfang Oktober 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. erneut Betriebsräte für das IFB. Nachdem in “Arbeitsrecht 1” die Grundlagen gelegt wurden, erfahren die Teilnehmer im zweiten Teil alles relevante zum Thema Kündigung. Von der Kündigungserklärung über den Zugang der Kündigung, bis hin zu den einzelnen Kündigungsgründen.
10.09.2019 bis 11.09.2019: “Arbeitsrecht Teil 1”
Im September 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. Betriebsräte. Diesmal ist er für das IFB im Einsatz und schult in Dortmund zu den Grundlagen des Arbeitsrechts.
06.09.2019: Rechtsanwalt Baring auf der IFA in Berlin
Auf Einladung des VDI / VDE- IT war Herr Rechtsanwalt Baring LL.M. zu Gast bei der Preisverleihung für das digitale Start-Up des Jahres 2019.
10.07.2019: Inzwischen ist auch die Presse auf Herrn Rechtsanwalt Baring aufmerksam geworden
Nicht zuletzt die hervorragenden Bewertungen von Herrn Rechtsanwalt Baring haben zu einer Interview-anfrage geführt, der Herr Rechtsanwalt Baring gerne nachgekommen ist. Lesen Sie sein aktuelles Interview und verschaffen sich bereits vorab einen Eindruck.
12.06.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung
Mitte Juni veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring unter dem Titel “Und wieder grüßt das Urlaubsrecht: Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte” eine Anmerkung zum Urteil des LArbG Hannover vom 16.01.2019, Az: 2 Sa 567/18 im JurisPR-Arbr.
29.05.2019 bis 31,05.2019: Fortbildungszeit
Herr Rechtsanwalt Baring nimmt Ende Mai 2019 erneut an den Bielefelder Fachlehrgängen zum Arbeitsrecht teil. Hierbei handelt es sich um eine Fachanwaltsfortbildung im Sinne von § 15 FAO. Themen sind unter anderem:
- Gute und schlechte Arbeitsvertragsgestaltung
- Notwendiges Praxiswissen Betriebliche Altersversorgung
- Aktuelle Fragen des Kündigungsschutzverfahrens
- Antragstellung im Beschlussverfahren (kollektives Arbeitsrecht)
- Die betriebsbedingte Kündigung in der anwaltlichen Praxis
27.03.2019 bis 29.03.2019: “Der richtige Fahrplan in die Rente”
Ende März 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag der moduk b GmbH erneut Betriebs- und Personalrente. Diesmal geht es um das Thema Rente und den entsprechend einschlägigen Normen im SGB VI. Speziell geht es auch um Fragen zur “Rente mit 63” oder um die Rente für Schwerbehinderte.
11.03.2019 bis 15.03.2019: “Mobbing am Arbeitsplatz – Einführung – Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen”
Mitte März 2019 schult Herr Rechtsanwalt Baring Betriebs- und Personalräte im Auftrag der modul b GmbH zum Thema Mobbing. Es geht hier zunächst einmal um die Frage: Was ist überhaupt Mobbing? Welche Rollen fallen den einzelnen Beteiligten zu? Schließlich geht es um die Frage, wie es zu Mobbingsituationen kommt und was kann der Betriebs- bzw. Personalrat tun?
28.01.2019 bis 01.02.2019: “Der perfekte Start in die Arbeit der SBV”
Ende Januar 2019 ist Herr Rechtsanwalt Baring mal wieder als Referent im Einsatz. Dies mal schult er im Auftrag der modul b GmbH Schwerbehindertenvertretungen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. Mit in Kraft treten des Bundesteilhabegesetzes gibt es hier positive Neuerungen.
09.01.2019: Veröffentlichung einer Entscheidungsanmerkung
Unter dem Titel “Komplizierter als mancher denkt– Die Kündigung eines anwesenden Arbeitnehmers” veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Baring eine Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 03.07.2018 Az. 8 Sa 175/18 im JurisPR-ArbR.
24.Dezember 2018: Frohe Weihnachten
Wir wünschen allen Mandanten, Kollegen und Freunden frohe Weihnachten und sind ab dem 15.01.2019 wieder für Sie da.
30. November bis 01.Dezember 2018: Bielefelder Fachlehrgang
Ende November 2018 ist es wieder so weit Herr Rechtsanwalt Baring absolviert die Fachanwaltsfortbildung im Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO. Themen sind unter anderem:
– Aktuelle Fragen des grenzüberschreitenden Arbeitsrechts
– Gerichtlich protokollierter Vergleich: Do´s and dont´s in der anwaltlichen Praxis
– Arbeit 4.0 und Rechtsprobleme des modernen Arbeitnehmereinsatzes
05. bis 07.September 2018: Der richtige Fahrplan in die Rente
Im September 2018 schult Herr Rechtsanwalt Baring erneut Betriebs- und Personalräte. Diesmal steht das Thema Rente im Mittelpunkt der dreitägigen Schulung.
13. bis 15. Juni 2018: „Live – Neues vom Bundessozialgericht“
Mitte Juni ist Herr Rechtsanwalt Baring erneut als Dozent tätig. In dem Seminar in Kassel dreht sich alles rund um das Thema Schwerbehindertenrecht. Weitere Informationen finden Sie hier: https://goo.gl/6sh1iB
April 2018: Rechts-WISSENSCHAFT
Anfang April 2018 legte Herr Rechtsanwalt Baring seine erste wissenschaftliche Veröffentlichung dem Verlag Dr. KOVAČ zur Veröffentlichung vor. Das Werk trägt den Titel: „Die Rechtmäßigkeit von Kopplungsklauseln in Geschäftsführanstellungs- und Vorstandsverträgen“. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-9848-5.htm
28. Februar bis 02. März 2018: „Der richtige Fahrplan in die Rente“
Ende Februar 2018 war Herr Rechtsanwalt Baring mal wieder als Dozent tätig. Im Auftrag der Modul B GmbH schulte er Betriebs- und Personalräte zu allen wichtigen Fragestellungen rund um das Thema „Rente“.
02. Dezember 2017: 175. Bielefelder Fachlehrgang – Arbeitsrecht
Am 02.12.2017 nahm Herr Rechtsanwalt Baring am 175. Bielefelder Fachlehrgang im Arbeitsrecht Teil. Themen waren unter anderem: Der Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB, Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsrecht, Aktuelle Entwicklungen im Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht und die Verdachtskündigung in der anwaltlichen Praxis
05. bis 06. Oktober 2017: „Der Blick in die Karten“
Vom 05. bis 06. Oktober 2017 hielt Herr Rechtsanwalt Baring im Auftrag der Modul b GmbH ein Betriebsratsseminar in Hamm. Dabei ging es insbesondere um die Frage, welche Informationsrechte dem Betriebsrat gegenüber der Arbeitgeber zu stehen.
24. bis 25. August 2017: Teilnahme an einem Sommerkurs für Schwerbehindertenarbeitsrecht
Im August hat Herr Rechtsanwalt Baring an einer Fortbildung des Deuchen Anwalts Instituts zu den Themen Schwerbehindertenarbeitsrecht, BEM und Entgeltfortzahlung teilgenommen.
Auch wenn bei Schwerbehinderten ein erhöhter Kündigungsschutz greift, gibt es immer wieder Situationen, in denen Sie die Hilfe eines Fachmanns benötigen. Sei es bei einer drohenden Verringerung des GdB, Diskriminierung oder in sämtlichen Fragen des Kündigungsschutzes, bei Herrn Rechtsanwalt Baring LL.M. sind Sie stets gut aufgehoben.