Unbilliger Entzug der Homeoffice-Erlaubnis
Ein langjähriger Manager eines Automobilzulieferers, der überwiegend im Homeoffice arbeitete, darf dies weiterhin tun. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass der Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis und die Versetzung an einen 500 km entfernten Arbeitsplatz unbillig sind (Urteil vom 11.07.2024 – 6 Sa 579/23).
Ein 55-jähriger Projektmanager arbeitete drei Jahre lang zu 80% im Homeoffice und bei Kunden des Unternehmens. Nach der Schließung seines Heimatstandorts widerrief die Firma die Homeoffice-Erlaubnis und versetzte ihn hilfsweise per Änderungskündigung an einen 500 km entfernten Standort. Der Arbeitnehmer lehnte dies ab und bot an, weiterhin im Homeoffice zu arbeiten, da eine kurzfristige Verlagerung seines Lebensmittelpunkts aus privaten Gründen unzumutbar sei.
Entscheidung des LAG Köln
Das ArbG gab der Klage des Managers gegen die Versetzung und die hilfsweise Änderungskündigung statt, was das LAG Köln bestätigte. Die Versetzung überschreite die Grenzen des billigen Ermessens nach § 106 GewO. Der Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis sei nicht durch überwiegende sachliche Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt.
Bestands- und Ortsinteresse des Managers
Das LAG Köln betonte das erhebliche Bestands- und Ortsinteresse des Managers, der über Jahre im Homeoffice arbeitete und familiär, logistisch sowie im Freundeskreis gebunden sei. Der Automobilzulieferer habe nicht konkret dargelegt, welche Tätigkeiten eine Präsenz im Betrieb notwendig oder zielführend machten.
Unwirksame Änderungskündigung
Auch die hilfsweise Änderungskündigung ist unwirksam, da keine dringenden betrieblichen Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 KSchG vorlagen. Eine unternehmerische Entscheidung zur Homeoffice-Tätigkeit, die den Widerruf der Erlaubnis rechtfertigen könne, sei nicht ersichtlich.
Fazit
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern im Homeoffice und setzt klare Grenzen für den Entzug der Homeoffice-Erlaubnis durch den Arbeitgeber.
Sollten auch Sie Fragen zum The Homeoffice oder Versetzung haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Matthias Baring ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum.