Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arbeitgeber angezweifelt, muss der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Dies kann laut Arbeitsgericht Berlin durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.

Eine Reinigungskraft kündigte im Mai 2023 ihr Arbeitsverhältnis zum 15.06.2023 und wollte zum Ende des Arbeitsverhältnisses Urlaub nehmen, was der Arbeitgeber ablehnte. Zehn Tage später meldete sie sich krank und legte eine AU vom 22.05. bis 15.06.2023 vor. Der Arbeitgeber zweifelte die AU an und verweigerte die Lohnzahlung für diesen Zeitraum.

Das Arbeitsgericht Berlin gab der Klage der Reinigungskraft auf Entgeltfortzahlung statt (Urteil vom 19.03.2024 – 22 Ca 8667/23). Der Beweiswert der AU war durch den Arbeitgeber erschüttert, da der Verdacht nahe lag, die Krankheit sei vorgeschoben worden, um den abgelehnten Urlaub zu erzwingen. Zusätzlich verwies der Arbeitgeber auf die Diagnose einer depressiven Episode und die Tatsache, dass die Reinigungskraft am 16.06.2023 einen neuen Job begonnen habe, was bei einer solchen Erkrankung unwahrscheinlich sei.

Das Gericht vernahm die behandelnde Ärztin als sachverständige Zeugin, die die Erschöpfungsdepression der Reinigungskraft bestätigte. Bei der Beweiswürdigung wies das Gericht darauf hin, dass einer ordnungsgemäß ausgestellten AU ein hoher Beweiswert zukomme, sofern sie pflichtgemäß erstellt wurde. Dies schließt ein, dass die Ärztin den Patienten persönlich untersucht hat und die Diagnose sorgfältig gestellt wurde.

Zusammengefasst: Eine AU, deren Beweiswert vom Arbeitgeber angezweifelt wird, kann durch die Aussage der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin untermauert werden. Das ArbG Berlin bestätigte die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Reinigungskraft und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung des ausstehenden Lohns.

sollten auch Sie Beratungsbedarf beim Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Matthias Baring ist ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung.