Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Brückenteilzeit

Fragen und Antworten zum Thema Brückenteilzeit

 

Was ist die Brückenteilzeit?

Bei der Brückenteilzeit nach § 9 a TzBfG handelt es sich um die befristete Verringerung der Arbeitszeit von mindestens einem bis maximal fünf Jahren. Danach steht Ihnen das Recht zu in die vorherige Arbeitszeit zurück zu kehren. Entgegen den befristeten Teilzeitansprüchen des BEEG, PflegeZG oder des FPfZG, ist ihr Motivation keine Voraussetzung. Außerdem steht Ihnen frei, wie viele Stunden sie reduzieren möchten. Damit sie die Auswirkungen auf Ihre Bezahlung besser kalkulieren können, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales online einen Teilzeitrechner bereit.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen.
  • Ihr Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei gilt die pro Kopfanzahl des Beschäftigungsunternehmens; Auszubildende bleiben außen vor.
  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen und in diesem muss deutlich werden, dass Sie die Form der Brückenteilzeit wählen.
  • Ihr Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Verringerung eingereicht werden.
  • Ihrem Teilzeitwunsch dürften keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Dies muss ihr Arbeitgeber zunächst darlegen und beweisen.
  • Außerdem kann Ihr Arbeitgeber einwenden, dass bereits eine bestimmte Zahl von Beschäftigten in Teilzeit arbeitet. So kommen, bei mehr als 45 und weniger als 201 Arbeitnehmer, pro 15 Mitarbeiter ein Arbeitnehmer mit Verringerungsanspruch, wobei die ersten 45 Beschäftigten mitzählen.

 

Was geschieht, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Wird ihr Antrag auf Brückenteilzeit rechtmäßiger Weise abgelehnt, so setzt dies eine Sperrfrist in Gang. Hierbei ist zu differenzieren. Erging die Ablehnung wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe, greift die allgemeine zweijährige Sperrfrist. Bezieht sich ihr Arbeitgeber hingegen auf die schon ausgekostete Anzahl an Teilzeitbeschäftigten im Betrieb, so sind sie lediglich ein Jahr gehindert einen erfolgreiche Teilzeitvereinbarung zu erwirken.
Für alle Fragen rund um die Brückenteilzeit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M. gern zur Verfügung.

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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