Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Abmahnung

Die betriebliche Abmahnung und ihre Reaktionsmöglichkeiten in Bochum

Eine Abmahnung ist der Verweis auf die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer. Sie geht einher mit der Aufforderung, sich in Zukunft an alle Inhalte des Arbeitsvertrages zu halten. Gleichzeitig beinhaltet sie, bei Nichtbefolgen oder erneuten Versäumnissen, die Warnung vor Konsequenzen durch den Arbeitgeber. Das Abmahnen bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Ablaufs, wird aber meist in schriftlicher Form erteilt, um später belegbar zu sein. Eine Abmahnung kann auch von seitens des Angestellten erfolgen, wenn der Arbeitgeber sich nicht vertragsgerecht verhalten hat.

Wann kann man abgemahnt werden?

Einer Abmahnung liegt in den meisten Fällen eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder schadhaftes Verhalten gegen das Unternehmen zugrunde. Dazu zählen insbesondere:

  • Nachweisbare Fehler in der Arbeitsleistung.
  • Zeitliche Unzulänglichkeiten im Verhalten wie etwa Unpünktlichkeit oder zu langsames Arbeitstempo.
  • Die Weigerung des Angestellten auf Weisungen des Arbeitgebers zu reagieren.
  • Schadhafte Handlungen nach innen oder außen und damit Rufschädigung oder die Störung des innerbetrieblichen Friedens.

Jede dieser verhaltensbedingten Verletzungen der Pflichten, d. h. die Gründe für das Versäumnis liegen ausschließlich beim Arbeitnehmer, kann Konsequenzen in Form einer Abmahnung nach sich ziehen.

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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E-Mail: kanzlei@baring-ra.de

Welche Konsequenzen folgen?

Eine Abmahnung ist als verhaltenskorrigierende Maßnahme seitens des Unternehmens gedacht. Wird sie beherzigt, so arbeitet der Arbeitnehmer wieder wie vereinbart und es ergeben sich keine weiteren Folgen. Sie stellt aber oft den ersten Schritt zu einer Kündigung dar. Es wird nun offiziell ein Vermerk in der Personalakte des Angestellten aufgenommen und dort seine verhaltensbedingte Zurechtweisung hinterlegt.

 

 

Wie sollte vorgegangen werden?

Ist eine Abmahnung erfolgt, sollte ein Angestellter zuerst keine mündliche oder schriftliche Erklärung oder sonstige Anerkennung abgeben.
Des Weiteren sollte ein Anwalt hinzugezogen und eine Prüfung auf ihre Rechtskräftigkeit und Anfechtbarkeit durchgeführt werden. Währenddessen sollten alle Informationen, die mit dem Vorgang in Verbindung stehen, gesammelt werden. Dazu gehören auch die Aussagen von Kollegen, die als Beweise später hilfreich sind. Als Reaktion empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Gegendarstellung, die den Sachverhalt richtigstellt. Sie sollte in Absprache mit einem Anwalt erfolgen. Des Weiteren ist eine Klage auf Rücknahme und Streichung aus der Personalakte möglich. Auch die Einschaltung des Betriebsrates, mit der Bitte um Unterstützung und Beratung bei der Gegendarstellung, ist empfehlenswert. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob das Abmahnen durch den Arbeitgeber, wegen verhaltensbedingter Pflichtverletzung, der Wahrheit entspricht oder nicht.